Aktuelle Informationen

09. März 2021

Corona-Pandemie – Aktuelle Besucherregelungen

für Besuche in unserer Einrichtung gelten die aktuell gültigen behördlichen Vorgaben. Demnach sind Besuche unter Einhaltung der Hygienevorgaben und nach vorheriger Anmeldung möglich. Unsere Einrichtung hat hierzu ein individuelles Schutzkonzept erarbeitet, welches die Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie unsere einrichtungsbezogenen Hygienepläne einbezieht.

Besucherinnen und Besucher der Einrichtung müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.

Besuchsverbote bestehen insbesondere für Personen

  • wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach §30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
  • bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test).

Besuche sind bis zu einer abweichenden Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht mehr gestattet, wenn in der Einrichtung ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Besuche grundsätzlich aufgrund der Kontaktpersonenerfassung und der hygienischen Einweisung nur in ausgewiesenen Besuchszeiten erfolgen können!

Bei Fragen zu den aktuell gültigen Regelungen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Ziran
Einrichtungsleitung