Kurzzeitpflege im Caritas Altenzentrum "St. Vinzenz“

Kann ein pflegebedürftiger Mensch also vorübergehend dann doch einmal nicht zu Hause versorgt werden, gibt es die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege.

Eine Pflegerin sitzt bei einer Rollstuhlfahrerin.BetreuungRobert Kneschke, Quelle: Fotolia

Unser Altenzentrum bietet diese Möglichkeit der Unterbringung pflegebedürftiger Menschen auf Zeit. Dabei können die .Kurzzeitgäste" wie alle anderen Bewohner auch je nach individuellem Bedarf auf alle Angebote im Hause zurückgreifen.

Kurzzeitpflege muss jedoch bei den Pflegekassen beantragt werden. Diese übernehmen für Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft wurden, die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung sowie medizinische Behandlungspflege, und zwar bis zu 56 Tagen pro Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der pflegebedürftige Mensch selbst tragen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung beantragt werden. Neben den Leistungen für die teilstationäre Pflege bietet die Pflegeversicherung eine zusätzliche Betreuungsleistung für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Dieser Betrag kann für einen längeren Aufenthalt genutzt, aber auch für Kosten wie für Unterkunft und Verpflegung verwendet werden!

Im Bedarfsfall informieren Sie sich bitte bei uns.
Tel.: (05651) 2284-0.