Heimbeirat
Um die Selbstbestimmung der Bewohner zu unterstützen, wird ein Heimbeirat alle 2 Jahre durch die Bewohner des Hauses gewählt. Der Heimbeirat wählt wiederum seine Vorsitzende / seinen Vorsitzenden.
Das Gremium hat die Aufgabe, die Interessen der Heimbewohner gegenüber dem Träger und der Heimleitung zu vertreten. Die Aufgaben des Heimbeirates sind im § 29 der HeimMitwirkungsVerordnung festgelegt.
Die Heimleitung ist bemüht, den Heimbeirat weitestgehend bei der Erfüllung seiner Tätigkeit zu unterstützen. Sie kann durch den Heimbeirat jederzeit zu einer Sitzung eingeladen werden, in der:
- Informationen weitergegeben werden
- Feste oder andere Aktivitäten des Hauses besprochen werden und der Heimbeirat die Möglichkeit bekommt, aktiv mitzuwirken
- Anregungen des Heimbeirates aufgenommen und in den Alltag nach Möglichkeit umgesetzt werden. Hier hat der Heimbeirat die Möglichkeit, Vorschläge, Änderungen und Wünsche vorzutragen, sei es im Bereich Unterkunft und Verpflegung oder im Bereich Freizeitgestaltung.
Der Heimbeirat hat Mitwirkungsrechte und das Recht auf Beratung bei einer Erhöhung der Pflegesätze und der Aufstellung der Haushalts- oder Wirtschaftspläne. Namentlich aufgeführte Mitglieder des Heimbeirates können Sie auf den Informationstafeln nachlesen oder erfragen.