Unsere Pflege
Pflege allgemein
Allgemeine Leistungen der Pflege und Betreuung werden in Ahnlehnung an § 75 SGB XI entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht.
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Ziel unserer Pflegeleistungen ist es, dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben und dabei seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.
Zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch unsere Mitarbeiter erbracht und dem individuellen Hilfebedarf des Bewohners angepasst werden, zählen im Einzelnen:
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Hilfe bei der Fortbewegung
- Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln
- Lagern und Betten
- Allgemeine Krankenbeobachtung
- Unterstützung bei der zeitlichen, personellen, örtlichen und situativen Orientierung
- Aktivierung und Mobilisierung
- Durchführung von prophylaktischen Pflegemaßnahmen
- Hilfe vor und beim Einzug in die Einrichtung
- Psychosoziale Begleitung und Betreuung
- Beratung und Hilfe bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten
- Unterstützung bei der Tagesgestaltung
- Hilfen zur Ermöglichung der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
- Hilfe zur Aufrechterhaltung und Förderung der sozialen Integration
- Krisenintervention
- Seelsorgerische Begleitung und Sterbebegleitung
Was unsere Einrichtung unter den genannten allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen versteht und wie diese in die Praxis umgesetzt werden, wird im Pflege- und Betreuungskonzept genauer beschrieben und kann bei der Heim- und Pflegedienstleitung jederzeit eingesehen werden.